In ganz Deutschland gilt: Um die körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung¹ eines jungen Menschen nicht zu beeinträchtigen, dürfen sich unbegleitete Minderjährige zwischen 24:00 und 05:00 Uhr weder in Gaststätten noch in Diskotheken oder auf Festivals² aufhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist je nach Art der Lokalität sogar noch früher Schluss. […]
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