Nachdem sein seliger Vater das Reinheitsgebot erlassen hatte, setzte Bayernherzog Albrecht V. im Jahre 1553¹ das Sommerbrauverbot für Braunbiere durch. Mit dieser Maßnahme wollte der Renaissancefürst die Qualität untergäriger Hopfengetränke in seinem Reich hochhalten, da derartige Sorten nur bei kühlen Temperaturen bis neun Grad Celsius² optimal reifen. Unbenutzte Sudkessel zwischen April und September führten unterhalb […]
↧