Unbeschränkt geschäftsfähige Bürger dürfen¹ Vollmachten erteilen. Diese Urkunden ermächtigen ein Rechtssubjekt, im fremden Namen² zu handeln. In der Bundesrepublik Deutschland ist es in den allermeisten Lebensbereichen erlaubt, einen legitimierten Stellvertreter oder Boten einzusetzen. Nur bei Eheschließungen³ und Testamentserstellungen sind keine Repräsentanten zugelassen. Auch Haftstrafen müssen verurteilte Delinquenten persönlich antreten. Hingegen bei alltäglichen Sachverhalten ist es […]
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